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Soll bei V.a. das Vorliegen einer Sehnenverletzung eine operative Revision vorgenommen werden?

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Soll bei V.a. das Vorliegen einer Sehnenverletzung eine operative Revision vorgenommen werden?  Empty Soll bei V.a. das Vorliegen einer Sehnenverletzung eine operative Revision vorgenommen werden?

Beitrag von Hades So Sep 21, 2014 7:50 am

a. op. Revision nur bei sicherer Sehnenverletzung
b. zunächst nur die Haut nähen, sollte sich im Verlauf eine Sehnenverletzung bestätigen, kann immer noch eingegriffen werden
c. Jeder V.a. Sehnenverletzung bedarf op. Revision mit ausreichender AN, Blutsperre und angepasstem Instrumentarium
d. eine Revision im Ambulanzbereich mit Fingerblutsperre ist anzuraten
e. Die Revision kann erfolgen wenn ein Handchirurg greifbar ist

Hades

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Beitrag von Hades So Sep 21, 2014 7:51 am

bei uns offiziell immer c, aber wer hat nicht schon mal Mitten in der Nacht in der AMB Sehnen genäht....

Hades

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