9. Ab wie viel Prozent wird die Mde ausbezahlt?
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9. Ab wie viel Prozent wird die Mde ausbezahlt?
Re: 9. Ab wie viel Prozent wird die Mde ausbezahlt?
Es sind ausschließlich die Verletzungsfolgen des Versicherungsfalles einzustufen und die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu bewerten. Der Begriff der MdE ist durch das allgemeine Sozialversicherungsgesetz und die sich darauf gründende Rechtssprechung definiert und eindeutig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bezogen.
Die Unfallbegutachtung ist eine Funktionsbegutachtung, somit eine Begutachtung des Ausfalles von Körper- und Gliedmaßenfunktionen.
Die Aufgabe des Gutachters ist es, Funktionsstörungen und Funktionsausfälle in MdE-Grade umzusetzen. Dies erfolgt in durch fünf teilbaren Prozentsätzen von 5 bis 100.
Die Unfallbegutachtung ist eine Funktionsbegutachtung, somit eine Begutachtung des Ausfalles von Körper- und Gliedmaßenfunktionen.
Die Aufgabe des Gutachters ist es, Funktionsstörungen und Funktionsausfälle in MdE-Grade umzusetzen. Dies erfolgt in durch fünf teilbaren Prozentsätzen von 5 bis 100.
Re: 9. Ab wie viel Prozent wird die Mde ausbezahlt?
Die Rente dient der Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.
Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.
Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzung:
- MdE von mindestens 20% durch einen Arbeitsunfall oder eine
Berufskrankheit
- über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt
des Versicherungsfalls.
Abweichungen:
Bei Renten nach der Generalklausel muss die MdE mindestens 50% betragen.
Sie soll helfen, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen und den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.
Entscheidend für die Höhe der Rente ist der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Voraussetzung:
- MdE von mindestens 20% durch einen Arbeitsunfall oder eine
Berufskrankheit
- über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten nach Eintritt
des Versicherungsfalls.
Abweichungen:
Bei Renten nach der Generalklausel muss die MdE mindestens 50% betragen.
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